Immer wieder wenden sich Opfer ungerechtfertigter Schadenrechnungen nach der Anmietung von Fahrzeugen an mich. Neben den Spitzenreitern Sixt und FINN sowie Miles (Schadenpauschale für Rauchen im Fahrzeug), sind es aber auch immer wieder andere Vermieter, die meinen, durch aus meiner Sicht ungerechtfertigte Kasse machen zu können. Im vorliegenden Fall konnte ich für meinen Mandanten wieder einmal einen Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt a.M. erreichen.
Heftige Rechnung für Vorschaden
Einen besonders dramatischen Fall hat hier mein Mandant bei der Autovermietung Enterprise erlebt. Diese hat ihm nach einer Anmietung eine Rechnung über fast 12.000,00 € übersendet:

Der Grund: Er soll einen Unterbodenschaden herbeigeführt haben. Das war aber, wie unser Mandant durch einen mitfahrenden Zeugen beweisen konnte, ein bereits bei Abfahrt vorhandener Vorschaden. Erst während der Fahrt lösten sich danach weitere Teile. Wir erhoben daraufhin, wie in allen so gelagerten Fällen, eine negative Feststellungsklage.
Späte Einsicht am Tag vor dem Termin
Die Einsicht des Vermieters kam erst spät: Am Tag vor dem Termin am LG Frankfurt a.M. erreichte uns das Anerkenntnis und das dazugehörige Urteil:

Mein Mandant ist erleichter, Enterprise kostet diese Aktion über 4.000,00 € für Gericht und Anwaltskosten beider Seiten. Nur so dürften es Vermieter künftig lernen, dass es sich nicht lohnt, unberechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Fazit
Immer wieder sollen Mieter für Schäden am Fahrzeug haften, die sie nicht verursacht haben. Seien es (nicht oder schlecht dokumentierte) Vorschäden, Schäden die erst nach Rückgabe des Fahrzeuges entstehen oder auch unverschuldete Schäden während der Mietzeit, wie Steinschläge, Vandalismus oder Hagelschäden: Wer den Schaden nicht durch eine Pflichtverletzung verursacht hat, haftet nicht auf Schadensersatz. Sollten auch Sie betroffen sein, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.