Der Stromanbieter grüüün, eine Marke der Münch Energie GmbH & Co. KG, hat angekündigt, die bundesweite Belieferung von Privatkunden zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Als Grund nennt das Unternehmen veränderte politische und regulatorische Rahmenbedingungen, insbesondere das geplante EEG 2027 und das sogenannte Netzpaket. Kunden sollen damit ab dem 1. November 2026 nicht mehr von grüüün beliefert werden. Die Stromversorgung selbst ist allerdings nicht gefährdet: Wenn kein anderer Liefervertrag besteht, übernimmt zunächst die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers die Belieferung. Das ist für Kunden mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Deswegen ist einiges zu beachten.
Vermutlich unwirksame Kündigung
Für betroffene Verbraucher ist entscheidend: Die bloße Ankündigung des Anbieters, die Belieferung einstellen zu wollen, beendet einen bestehenden Vertrag nicht automatisch. Haben Sie mit grüüün einen Stromliefervertrag mit einer bestimmten Vertragslaufzeit abgeschlossen, besteht grundsätzlich auch eine vertragliche Verpflichtung des Anbieters, Sie während dieser Laufzeit zu den vereinbarten Bedingungen zu beliefern. Ob die von grüüün angekündigte Einstellung der Belieferung im jeweiligen Einzelfall rechtlich zulässig ist, halte ich für äußerst zweifelhaft.
Das ist für Verbraucher auch deshalb wichtig, weil eine unwirksame Kündigung und die anschließende Einstellung der Belieferung eine Vertragspflichtverletzung darstellen können. Ein möglicher daraus entstehender Schaden (zum Beispiel durch einen Anbieterwechsel zu einem teureren Anbieter) wäre dann vermutlich zu ersetzen.
Erster Schritt: Fristsetzung
Ich halte es für sinnvoll, das Unternehmen zur weiteren Belieferung aufzufordern, dies z.B. per E-Mail service@grueueuen.de mit einer Frist von einer Woche. Gleichzeitig sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für den Fall einer weiteren vertragswidrigen Einstellung der Belieferung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Eine mögliche Formulierung lautet:
Betreff: Aufforderung zur Fortsetzung der Strombelieferung – Kundennummer [Kundennummer] / Vertragsnummer [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe aufgrund des zwischen uns geschlossenen Stromliefervertrages unter der Vertragsnummer [Vertragsnummer] Strom an der Verbrauchsstelle [Adresse].
Nach Ihrer Mitteilung beabsichtigen Sie, die Belieferung meiner Verbrauchsstelle zum 31. Oktober 2026 einzustellen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den zwischen uns bestehenden Stromliefervertrag entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen fortzuführen und die Belieferung über den 31. Oktober 2026 hinaus bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit sicherzustellen. Ich fordere Sie daher auf, mir innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen, dass Sie die vertraglich geschuldete Belieferung fortsetzen werden.
Sollten Sie die Belieferung dennoch vertragswidrig einstellen, behalte ich mir ausdrücklich vor, sämtliche hierdurch entstehenden Schäden, insbesondere Mehrkosten einer Ersatz-, Grund- oder anderweitigen Stromversorgung, als Schadensersatz geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Nach Ablauf der Frist: neuen Anbieter suchen und Mehrkosten dokumentieren
Reagiert grüüün innerhalb der gesetzten Frist nicht oder erklärt das Unternehmen endgültig, dass es die Belieferung einstellen wird, sollten Verbraucher sich dann einen neuen Stromanbieter suchen und dabei einen möglichst günstigen Tarif auswählen. Gerade für einen späteren Schadensersatzanspruch ist es wichtig, die Suche nach dem neuen Tarif zu dokumentieren. Ich empfehle deshalb, Screenshots von Vergleichsportalen und den konkret verfügbaren Angeboten anzufertigen. Dabei sollten insbesondere Datum, Postleitzahl, Verbrauchsmenge, Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit und die sonstigen Tarifbedingungen erkennbar sein. Anschließend sollte auch das konkrete Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung des ausgewählten neuen Anbieters aufbewahrt werden. Ich rate zudem dazu, den Zählerstand am 31. Oktober z.B. per Foto festzuhalten.
Nächster Schritt: Schadensersatz verlangen
Der entstehende Schaden kann bereits vor Ablauf der mit dem Anbieter vereinbarten Mindestvertragslaufzeit beziffert und geltend gemacht werden. Es wäre zum Beispiel auch möglich, diesen monatlich geltend zu machen. Dazu ermitteln Sie den Stromverbrauch und die entstehenden Mehrkosten durch höhere Verbrauchs- und Grundpreise und verlangen diese Mehrkosten von dem Unternehmen erstattet:
Betreff: Geltendmachung von Schadensersatz wegen vertragswidriger Einstellung der Strombelieferung – Kundennummer [Kundennummer] / Vertragsnummer [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mit Schreiben vom [Datum] mitgeteilt, bestand zwischen uns ein Stromliefervertrag über die Belieferung der Verbrauchsstelle [Adresse] mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit bis zum [Datum].
Trotz des bestehenden Vertragsverhältnisses haben Sie die Belieferung zum [Datum] eingestellt beziehungsweise mitgeteilt, dass Sie die Belieferung zu diesem Zeitpunkt einstellen werden.
Da Sie die vertraglich geschuldete Belieferung nicht fortgesetzt haben, war ich gezwungen, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Um den Schaden möglichst gering zu halten, habe ich zum Zeitpunkt des notwendigen Anbieterwechsels einen Preisvergleich vorgenommen und den für meine Verbrauchsstelle verfügbaren günstigsten beziehungsweise wirtschaftlich günstigsten Tarif ausgewählt. Für den Monat [] habe ich bei einem Verbrauch von [] kWh und einem Grundpreis von [] damit Mehrkosten von [] erlitten.
Ich fordere Sie daher auf, den Betrag bis spätestens zum [Datum, 14 Tage ab Zugang] auf folgendes Konto zu erstatten:
IBAN: [IBAN]
Vorsorglich behalte ich mir zudem die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus der vorzeitigen und vertragswidrigen Beendigung der Belieferung vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Anlage: Nachweis der Konditionen des neuen Anbieters
Fazit
Zum aktuellen Zeitpunkt scheint die Rechtslage recht eindeutig zu sein: Eine Kündigung dürfte unwirksam sein, sodass die Einstellung der Belieferung Schadensersatzansprüche mit sich bringen kann. Ob das Unternehmen hinreichend zahlungsfähig ist, um etwaige Ansprüche zu erfüllen, bleibt abzuwarten. Derzeit sind mir keine Anhaltspunkte für Zahlungsschwierigkeiten bekannt.