Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Allgemein

AG Berlin-Mitte: Schadenpauschale für Rauchen in BOLT-Fahrzeugen nicht geschuldet

AG Berlin-Mitte: Regeln zur Raucherpauschale/Vertragsstrafe in BOLT AGB sind unwirksam.

Bereits mit dem Carsharing-Anbieter Miles hatten wir in den letzten Jahren unsere Freude: immer wieder kam es zu Rechnungen einer 100-€-Schadenpauschale, nachdem angeblich Mieter im Fahrzeug geraucht oder gevapet haben sollten, obwohl genau das unseren Mandanten zufolge nicht geschehen ist. In keinem der von uns betreuten (auch gerichtlichen) Verfahren hat sich Miles am Ende durchgesetzt, Anerkenntnisse bei unseren negativen Feststellungsklagen waren die Regel. Unsere Mandanten sind so ohne Zahlung der Schadenpauschale davon gekommen. Bei uns mehren sich in letzter Zeit Beschwerden, die den Carsharing-Anbieter Bolt betreffen. Auch dieser verlangt für ein angebliches Rauchen oder Vapen im Fahrzeug eine Schadenpauschale. Das Amtsgericht Berlin Mitte hat unserer negativen Feststellungsklage gegen den Anbieter stattgegeben. Ein Anspruch besteht nicht.

AG Berlin-Mitte: AGB unwirksam

Auf den mitfahrenden Zeugen, der bestätigen konnte, dass nicht geraucht / gevapet wurde, kam es gar nicht an, denn die AGB des Unternehmens sind bereits unwirksam, wie das Amtsgericht in der gründlich und gut begründeten Entscheidung ausführt.

  • Die Klausel gestattet nicht den gem. § 309 Nr. 5 lit. b) BGB erforderlichen Nachweis, dass ein viel geringerer Schaden entstanden ist
  • Die Klausel verstößt auch gegen § 309 Nr. 5 lit. a) BGB, da die Kalkulation der Pauschale nicht ersatzfähige Positionen einschließt, nämlich internen Bearbeitungsaufwand und die monatliche Sensormiete
  • Als Vertragsstrafe verstößt die Regelung gegen § 307 Abs. 1 BGB, da sie nicht solche Rauchvorfälle ausnimmt, die sich nicht auf das Auto auswirken (z.B. geruchlose Vapes)

Konkrete Kosten für die (angebliche) Verschmutzung hatte das Unternehmen ebenfalls nicht dargelegt.

Fazit

Wenn auch verschmutzte Fahrzeuge für alle Mieter ein Ärgernis sind, sind Schadenpauschalen oder Vertragsstrafen für das Rauchen in Mietfahrzeugen in vielen Fällen unwirksam und wohl eher schlicht eine Idee der Vermietunternehmen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das gelingt nicht.

Amtsgericht Berlin Mitte, Urt. v. 24.09.2026, 2 C 178/26 hier im Volltext

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