Mehrere Anfragen in der letzten Zeit zeigen, dass ein neuer Stern am Himmel der nicht so richtig abrechnenden Mietwagenunternehmen aufgegangen ist. Mir liegen mehrere Anfragen von Mietern der Sport Auto Plus GmbH vor, die nach Mietvertragsende eine Abrechnung übersendet, deren Zahlung aus meiner Sicht nicht geschuldet ist
Postenbezeichnung: „Kaskoschaden“
Das Unternehmen hüllt seinen vermeintlichen Anspruch in etwas, was für viele Verbraucher erst einmal vertraut klingt: Es soll ein Kaskoschaden bezahlt werden.

Dabei hat sich mein Mandant nicht falsch verhalten.
Keine Haftung oder Pflichtverletzung
Das Unternehmen versucht aber, wie viele andere Autovermieter ebenfalls, hier einen Grundsatz des deutschen Zivilrechts auszuhebeln: Kein Schadensersatzanspruch ohne Pflichtverletzung. Wer mit dem Mietfahrzeug so umgeht wie es sich gehört, haftet nicht für entstehende Schäden. Klassiker, die die meisten Gerichte bei Anwendung deutschen Zivilrechts für nicht ersatzpflichtig halten, sind Steinschläge in der Windschutzscheibe, an der Motorhaube oder auch zum Beispiel Hagelschäden. Der Gesetzgeber hat sich für den Mietvertrag sogar noch einmal dazu veranlasst gesehen, dies ausdrücklich klarzustellen. Für eine übliche Abnutzung zahlt der Mieter den Mietzins und keinen zusätzlichen Schadensersatz, § 538 BGB.
Fazit
Sollten Sie auch mit einem unberechtigten Schadensersatzanspruch konfrontiert worden sein, obwohl Sie keine Pflichtverletzung begangen haben, nutzen Sie das Angebot der kostenlosen Erstberatung, um das mögliche weitere Vorgehen zu sondieren.