In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Hamburg St. Georg haben wir den Provisionsanspruch eines Reisebüros gegen TUI Cruises für eine abgesagte Reise durchgesetzt.
Reiseabsage nach Ausfall des Stabilisators
Im Februar 2022 sollten die Kunden unserer Mandantin mit TUI Cruises dem Schiff „Mein Schiff 1“ eine Kreuzfahrt von Bremerhaven durchführen. Diese Reise wurde kurzfristig abgesagt, nachdem das Schiff einen technischen Defekt am Stabilisator erlitten hat. Ursache hierfür soll eine medizinisch erforderliche Evakuierungsaktion eines Passagiers in rauer See gewesen sein. Statt das Schiff ortsnah zu reparieren, wurde es durch fast ganz Europa überführt und erst dort repariert.
TUI Cruises will keine Provision zahlen / Amtsgericht: Risikobereich der Reederei
Die Reederei wollte in diesem Fall keine Provision zahlen, da sie die Reise der Kunden absagte und den Reisepreis erstattet hat. Der Anspruch ergibt sich dabei aus § 87a Abs. 3 S. 1 HGB. Auf den ausnahmsweisen Entfall der Provisionspflicht nach § 87a Abs. 3 S. 2 HGB konnte sich TUI Cruises hier nicht berufen. Das Gericht rechnet den technischen Defekt klar dem Verantwortungsbereich der Reederei zu. Auch das Auslöser angeblich ein medizinischer Notfall gewesen sein soll, ändert da nichts, denn solche medizinischen Notfälle gehören ebenfalls zum Alltag der Reederei.
Fazit
Dass Reisebüros für ihre Vermittlungsleistungen entlohnt werden, ist ein Grundprinzip im Reisevertriebsrecht. Die Anforderungen, um einer solchen Provisionspflicht für die getane Arbeit zu entgehen, sind dabei besonders hoch und für Veranstalter und Redereien in den meisten Fällen nicht darlegbar. Aus meiner Sicht lassen sich die Ausführungen des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg auch für die aktuellen Problemfälle der Provisionspflicht für den Entfall von Reisen im Orient und Folgereisen der von der Blockade der Straße von Hormuz betroffenen Schiffe Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5 übertragen. Bereits im letzten Jahr hatte unter anderem das Auswärtige Amt auf die angespannte Situation vor Ort hingewiesen gleichwohl wurden Reisen, anders als bei zum Beispiel AIDA, nicht abgesagt. Hinzu kommt, dass sich TUI Cruises dann auch noch für den äußerst zeitraubenden Umweg über Südafrika entschieden hat, anders als z.B. MSC, die mit wenig Zeitverlust den Suez-Kanal für die Überführung ins Mittelmeer nutzten.
AG Hamburg St. Georg, Urt. v. 01.06.2026, 913 C 241/25 hier im Volltext