Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Rechtsprechung

Neueste Airline-Masche „Wir werden zahlen“

Das ist eine ganz neue Masche: Eine große Airline, die derzeit vielen Passagieren die Erstattung vorenthält und in den vergangenen Monaten bereits durch ihr Taktieren auffiel, hat

Das ist eine ganz neue Masche: Eine große Airline, die derzeit vielen Passagieren die Erstattung vorenthält und in den vergangenen Monaten bereits durch ihr Taktieren auffiel, hat nun eine neue Idee. Nach Eingang einer Erstattungsklage verspricht man, man werde erstatten:

„Entschieden, zu zahlen“

Man behauptet keine Erstattung. Man behauptet, man habe sich zur Erstattung entschieden. Was ist der Aussagegehalt dieser Mitteilung? Für das Verfahren hat sie keine Bedeutung. Das richtige Mittel wäre in diesem Fall, schlicht ein Anerkenntnis zu erklären oder den Anspruch durch Zahlung zu erfüllen, damit eine Erledigungserklärung folgt. Der Passagier hat ja nicht nur für ein Versprechen (was vielleicht ohnehin schon mehrfach erfolgte) geklagt, sondern um eine Zahlung zu erreichen.

Und was steckt dahinter?

Die Airline versucht damit, zwei Dinge zu gewinnen: Zeit (denn das Gericht fragt nun erst einmal hier nach, was wir davon halten) und Geld (denn im Falle einer Erledigungserklärung ist der Rechtsstreit für die Airline günstiger, als bei einem Anerkenntnis oder schlicht einem Urteil).

Licht am Horizont: Das AG Köln passt auf

Ein Richter am AG Köln war aber aufmerksam und hat – gleich mit der Eingangsverfügung – einen recht sinnvollen Hinweis erteilt, der klarmacht, dass das offenbar die „ganz große Masche“ der Airline ist:

Wie damit umgehen?

Diesen „Pseudo-Einwand“ der Airline samt des o.g. Hinweises des Gerichts nehmen wir nun in alle Klagen auf und vermeiden so, dass durch Taktieren eine Zahlung / eine Titulierung der Forderung weiter herausgezögert wird. In ganz vielen Fällen erfolgen nach Eingang der Klagen auch Zahlungen, denn #klagenhilft.

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