Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
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MSC Preziosa: Geld zurück für Opfer des Hamburger Hafengeburtstag-Debakels

Der Hamburger Hafengeburtstag gilt als das maritime Highlight im Jahreskalender der Hansestadt. Nicht ohne Grund haben sich vermutlich deswegen viele der Tausenden Gäste auf dem Kreuzfahrtschiff MSC Preziosa

Der Hamburger Hafengeburtstag gilt als das maritime Highlight im Jahreskalender der Hansestadt. Nicht ohne Grund haben sich vermutlich deswegen viele der Tausenden Gäste auf dem Kreuzfahrtschiff MSC Preziosa zu einer Reise entschieden, die einen besonderen Höhepunkt am Ende der Reise aufweisen sollte: den Einlauf im Hamburger Hafen am Samstagabend des Hafengeburtstags zur Cruise Parade. Genau so listete es MSC auch in der Reisebeschreibung auf:

Reiseplan MSC Hafengeburtstag Reiseplan MSC Hafengeburtstag

Dieses Highlight wurde nun aber vermiest.

Routenänderung aus organisatorischen Gründen

Wie man in Internetveröffentlichungen lesen kann, hat die Reederei den Gästen an Bord mitgeteilt, dass aus organisatorischen Gründen die Route angepasst werden muss. Statt einer Ankunft zum Highlight des Einlaufs der Schiffe am späten Samstagnachmittag hat das Schiff erst am Sonntagmorgen angelegt, jenseits des Trubels des Hafengeburtstags. Reisende wurde hierdurch ein vermutlich einmaliges Erlebnis genommen.

MSC will sich offenbar einfach aus der Sache wieseln

Wie MSC damit umgeht, wirkt auf mich schäbig. Veröffentlichungen im Internet kann man entnehmen, dass MSC meint, diese „Unannehmlichkeiten“ mit einem Bordguthaben von nur 50 € entschädigen zu können. Das halte ich für Unsinn.

Gravierende Änderungen im Reiseablauf sind ein Reisemangel.

Wenn auch Routenänderungen in den allgemeinen Vertragsbedingungen vieler Kreuzfahrtunternehmen vorbehalten sind, kann eine Routenänderung dennoch einen Mangel bedeuten, wenn es zu einer wesentlichen Abweichung von der vereinbarten Leistung kommt. Das würde ich hier, das Entfallen des Highlights „Hafengeburtstag-Einlauf“, bejahen. Aus diesem Grund dürften Reisende mindestens einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises haben, § 651m BGB.  Ich halte hier eine Minderung in Höhe rund zwei Tagesreisepreises für angemessen. Sollte die Rederei ihr Verschulden nicht widerlegen können, kommt zudem ein Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreuden aus § 651 Abs. 2 BGB in Betracht, der ebenfalls rund zwei Tagesreisepreise ausmachen dürfte.

Muster zur Anspruchsgeltendmachung

Sind auch Sie betroffen, können Sie sich an die Rederei wenden und dort Ihre Ansprüche geltend machen. Nutzen Sie dazu z. B. nachfolgendes Muster schreiben, welches Sie an buchung@msccruises.de senden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir waren betroffen von der erheblichen Routenänderung auf unserer Reise unter der Buchungsnummer xxx. Diese Änderung durch Entfall des Einlaufs zum Hafengeburtstag stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Wir fordern Sie hiermit auf, eine Erstattung in Höhe eines Tagesreisepreises auf Minderung zu leisten. Zudem leisten Sie den Ersatz entgangener Urlaubsfreuden in Höhe eines weiteren Tagesreisepreises.

Diese Zahlung nehmen Sie binnen zehn Tagen vor.

Kontoinhaber: XXX

IBAN: XXX

Mit freundlichen Grüßen

Name aller Reisenden

 

Fazit

Wieder einmal sollen Reisende mit vermutlich deutlich zu geringen Beträgen abgespeist werden, nachdem es zu gravierenden Mängeln gekommen ist. Sind auch Sie betroffen? Nutzen Sie gerne das Angebot der kostenlosen Erstberatung.

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