TUI Cruises hat sich ein neues spannendes Produkt überlegt: Adult-only Reisen, um hier einmal eine neue Zielgruppe abzuklopfen. TUI Cruises setzt diese Idee aber falsch um: Statt neue Reisen zu planen, werden bestehende Reisen umgewidmet und dafür bereits gebuchte Familien (natürlich mit einigem Vorlauf) vor die Tür gesetzt.
Das Vorgehen halte ich für rechtswidrig, sodass der einmal geschlossene Reisevertrag grundsätzlich fortbestehen dürfte.
Anspruch auf Schadensersatz bei Mehrkosten
Entstehen für Reisende Mehrkosten durch eine Umbuchung z.B. auf eine andere vergleichbare Kreuzfahrt, wären diese von TUI Cruises zu ersetzen.
Entgangene Urlaubsfreuden, § 651n Abs. 2 BGB
Auch dürfte ein Anspruch auf den Ersatz entgangener Urlaubsfreuden gem. § 651n Abs. 2 BGB bestehen. Hier dürften Werte bis zu 70% des Reisepreises (zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises) in Betracht kommen.
Fazit
Auch wenn derzeit offenbar nur wenige Reisende von der Änderung betroffen sind, bleibt abzuwarten, ob TUI Cruises weitere Reisen folgen lässt. Da Reisen dort teils mit extrem langem Vorlauf buchbar sind, besteht möglicherweise die Gefahr, dass es erneut zu nachträglichen Veränderungen kommt, die für Reisenden dann Klärungsbedarf auslösen.