Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Rechtsprechung

Mehrere Annullierungen = Mehrfacher Ausgleichsanspruch

Ihr Flug wurde gleich mehrfach annulliert / umgebucht? Dann steht Ihnen auch mehrfach eine Entschädigung zu.

Airlines würfeln weiter fleissig ihre Flugpläne durcheinander. Passiert das binnen 14 Tagen vor Abflug, sollten Passagiere aufmerksam sein, da die EU-Fluggastrechteverordnung (261/2004/EG) einen Ausgleichsanspruch vorsieht.

Annullierung = Ausgleichsanspruch

Grundsätzlich gilt: Wird ein Flug binnen 14 Tagen vor Abflug annulliert, besteht ein Ausgleichsanspruch von 250,00 – 600,00 €, der je nach gebotener Alternativverbindung aber um 50% gedrückt werden kann. Auch eine erhebliche Flugzeitenveränderung bei gleichbleibender Flugnummer kann eine Annullierung darstellen, wenn die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wurde (Tipp: Das ist Stoff für eine anwaltliche Prüfung z.B. im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung)

Außergewöhnliche Umstände als Ausschlusskriterium

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Luftfahrtunternehmen außergewöhnliche Umstände einwenden kann, die Anlass für die Annullierung waren. Inwieweit das mit der pauschalen Ausrede „Corona“ möglich ist, habe ich hier erläutert (ich verrate es schon hier: Das ist ein dünnes Argument der Airlines).

Mehrfache Annullierung = Mehrfacher Ausgleichsanspruch

In mehreren von mir betreuten Fällen hat das Luftfahrtunternehmen gleich mehrfach die Buchung durcheinandergewirbelt und lustig auf andere Flüge umgebucht, die Spitzenreiter in meinen Akten weisen drei Annullierungen binnen 14 Tagen vor Abflug auf. Da die Unannehmlichkeiten einer Annullierung beim Passagier entschädigt werden sollen, diese hier auch mehrfach auftreten (z.B. Umbuchung Hotel / Mietwagen, Veränderung von Terminen). So sieht es auch der Europäische Gerichtshof:

Nach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass die VO (EG) Nr. 261/2004 und insbesondere ihr Art. 7 I dahin auszulegen sind, dass ein Fluggast, der wegen der Annullierung eines Fluges eine Ausgleichszahlung erlangt hat und den ihm angebotenen Alternativflug akzeptiert hat, Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung des Alternativflugs hat, wenn diese Verspätung eine Anzahl von Stunden beträgt, die zu einer Ausgleichszahlung berechtigt, und das den Alternativflug ausführende Luftfahrtunternehmen dasselbe ist wie das des annullierten Fluges.

EuGH, Urteil vom 12.3.2020, C-832/18, Rn. 33, A ua/Finnair Oyj

Obwohl also sämtliche Unannehmlichkeiten sich auf einer einzigen Flugbuchung abspielen, gibt es mehrfach Geld.

Fazit

Reisende sollten Ihre Flugbuchung in den letzten 14 Tagen vor Abflug gut im Blick behalten und Belege für Veränderungen, z.B. durch Bildschirmfotos, aufbewahren. Danach ist das Luftfahrtunternehmen zur Zahlung der Ausgleichszahlung aufzufordern (Musterschreiben finden Sie hier). Kommt kein Geld? Entweder selbst klagen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, dann im Erfolgsfall ist das Luftfahrtunternehmen in der Regel zur Erstattung der Mehrkosten verpflichtet. Für eine kostenlose Erstberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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