Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Verbraucherrecht

Kündigungsbutton: Wie Sie Verträge vorzeitig fristlos kündigen können

Wird der Kündigungsbutton nach § 312k BGB nicht richtig umgesetzt, kann das Verbraucher zur sofortigen Kündigung berechtigen.

Ein falsch umgesetzter Kündigungsbutton? Seit dem 1. Juli 2022 ist eine solche Kündigungslösung auf vielen Website Pflicht. Wird sie nicht (richtig) umgesetzt, kann das für Verbraucher spannende Folgen haben.

Für welche Unternehmen ist dies relevant?

Die Regelung in § 312k BGB ist immer dann zu beachten, wenn Verbrauchern auf einer Website der Abschluss eines Vertrages als Dauerschuldverhältnis möglich ist. Klassische Beispiele sind DSL- oder Mobilfunkverträge, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements oder Streamingdienste.

Was müssen Unternehmer beachten?

Unternehmer müssen im Wesentlichen drei Dinge beachten:

  • Sie müssen ein Kündigungsformular („Bestätigungsseite“) bereitstellen
  • Sie müssen am Ende des Formulars einen Button „jetzt kündigen“ oder ähnlich vorhalten
  • Sie müssen die Bestätigungsseite ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich halten.

Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Vorgaben, die aber für Verbraucher weniger relevant sind.

Was sind typische Fehler?

Die bisher in der Praxis beobachteten Fehler, die die Umsetzung vermutlich rechtswidrig machen:

  • Login-Erfordernis vor Zugriff auf das Formular
  • Nur versteckte Verlinkung zum Formular
  • Irreführende Gestaltung, die z.B. zu einem Rückgewinnungsprozess führt
  • Unklare Beschriftung der Absende-Schaltfläche
  • Unnötige Pflichtangaben vor Versand des Formulars

Was ist die Folge bei Nichteinhaltung?

Die Folge ist gravierend: Neben Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden droht den Unternehmern, dass Verbraucher den Vertrag jederzeit außerordentlich ohne Frist kündigen können, § 312k Abs. 6 BGB. Ein Muster für eine dann folgende Kündigung finden Sie hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,
den Vertrag [Vertragsdaten einsetzen] kündige ich hiermit gem. § 312k Abs. 6 BGB außerordentlich und fristlos.
Mit freundlichen Grüßen
[Name Vertragspartner]

Eine solche Kündigung kann z.B. per E-Mail an das Unternehmen versendet werden, soweit das Kündigungsformular keinen Freitext für den Verweis auf § 312k Abs. 6 BGB zulässt.

Fazit

Der Kündigungsbutton soll Verbrauchern den Kündigungsprozess erleichtern. Manchen Unternehmen ist es ein Dorn im Auge, ihre Kunden gehen lassen zu müssen und es werden teils rechtswidrige Hürden geschaffen. Das kann für mündige Verbraucher vorteilhaft sein, können sie doch dann außerordentlich fristlos ihren Vertrag kündigen.

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