Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Fluggastrechte

AG Köln: Geld zurück für zwecklos gewordene Flugverbindung

In einer aktuellen Entscheidung hat das Amtsgericht Köln sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Flug im Hinblick auf den Reiseplan des Flugers zwecklos geworden ist. Eurowings wurde

In einer aktuellen Entscheidung hat das Amtsgericht Köln sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Flug im Hinblick auf den Reiseplan des Flugers zwecklos geworden ist. Eurowings wurde zur Erstattung der ursprünglich gezahlten Flugkosten und zur Erstattung der angefallenen Rückreisekosten verurteilt.

Fall: zwecklos gewordener Flug

Mein Mandant wollte von Köln Bonn über Zürich nach Kopenhagen mit einer Ankunft am Abend reisen. Der Flug mit der Eurowings nach Zürich war so verspätet, dass der Anschlussflug nach Kopenhagen nicht erreicht wurde. Bereits um 14:00 Uhr des Folgetages sollte es von Kopenhagen wieder weitergehen. Eurowings meinte, die Sache sei damit erledigt, dass man meinem Mandanten am Folgetag einen Flug nach Kopenhagen anbietet. Damit hätte er nur wenige Stunden Aufenthalt in Kopenhagen gehabt und seinen Termin nicht erledigen können. Mein Mandant brach daher die Reise ab und flog nach Hause. Diese Kosten verauslagte er ebenfalls.

Eurowings: Uns doch egal, ob der Fluggast in Kopenhagen etwas zu erledigen hat.

Die Argumentation Eurowings‘ vor Gericht war haarsträubend. Man hätte doch den Flug nach Kopenhagen am Folgetag angeboten. Er hätte damit auch seinen Rückflug erreicht und die Verbindung schlicht annehmen können. Dass mein Mandant nicht des Fliegens wegen fliegt, sondern tatsächlich etwas in Kopenhagen zu erledigen hätte, fand man offenbar merkwürdig.

AG Köln: Geld zurück für Ausgangsticket und Erstattung der Rückflugkosten

Das Amtsgericht Köln hat Artikel 8 Abs. 1 lit. a) der Verordnung 261/2004 EG zutreffend angewendet und Eurowings antragsgemäß verurteilt, denn dass der Reiseplan nicht mehr erreicht worden wäre, wenn man nur wenige Stunden vor Ort hat, war auch für das Gericht logisch.

Fazit

Hier wurden wieder einmal vollkommen unnötig Justizkapazitäten gebunden, in dem man auf vollkommen verlorenem Posten gekämpft hat und ernsthaft der Ansicht war, dass der Ersatzflug am Folgetag ja vollkommen ausreichend gewesen sei. Sollten auch Ihre Reisepläne von einer Flugverspätung oder Annullierung durchkreuzt werden, nutzen Sie gerne das Angebot der kostenlosen Erstberatung.

AG Köln, Urt. v. 24.06.2026, 112 C 172/26 hier im Volltext

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