Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Fluggastrechte

AG Frankfurt: 600,00 Entschädigung für fehlgeschlagene Umbuchung der Lufthansa gegen Condor

Lufthansa verbockt eine Umbuchung und trotzdem muss Condor zahlen? Das ist – zunächst einmal – richtig, wie nun das AG Frankfurt a. M. entschieden hat. Lufthansa-Flug annulliert, Umbuchung

Lufthansa verbockt eine Umbuchung und trotzdem muss Condor zahlen? Das ist – zunächst einmal – richtig, wie nun das AG Frankfurt a. M. entschieden hat.

Lufthansa-Flug annulliert, Umbuchung auf Condor

Unsere Mandanten verfügten über eine Buchung bei Lufthansa, bei der es zu einer Störung kam. Lufthansa buchte daraufhin auf einen Flug mit Condor um und erteilte auch eine Buchungsbestätigung für den Condor-Flug:

Buchungsbeleg Condor LH Bestätigte Buchung für den Condor-Flug, ausgestellt von Lufthansa

Mal wieder: Ticket nicht „ausgestellt“

Wie in vielen anderen Fällen, passierte es aber auch hier, dass das Ticket nicht ausgestellt war, was auch immer das heißt. Für die Kläger bedeutete es: Condor nimmt sie nicht mit.

AG Frankfurt: Condor schuldet 600,00 € Ausgleichsleistung

Die Rechtslage in einem solchen Fall ist aber klar: Die bestätigte Buchung ist vollkommen ausreichend, was im Hintergrund passiert ist, ist für Fluggäste egal. Condor schuldet daher 600 € pro Person. Ob Condor hier regressieren kann, man hat Lufthansa den Streit verkündet, hat meine Mandanten nicht weiter zu interessieren.

Fazit

Scheitert Ihre Umbuchung an der Unfähigkeit eines Luftfahrtunternehmens? Auch dann gibt es, wenn Sie relevante Zeit dadurch verlieren, eine Entschädigung. Haben auch Sie so etwas erlebt? Stehe ich gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

AG Frankfurt a. M. Urt. v. 21.05.2025, 31023 C 364/25 hier im Volltext

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