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Dr. Böse
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AG Bielefeld: Wohnmobilvermieter muss für Ersatzanmietung tief in die Tasche greifen

Ein Albtraum für meine Mandanten: Ein lange geplanter Wohnmobilurlaub über rund einen Monat im letzten Dezember sollte in letzter Minute platzen, als sich kurz vor Abholung des Fahrzeuges

Ein Albtraum für meine Mandanten: Ein lange geplanter Wohnmobilurlaub über rund einen Monat im letzten Dezember sollte in letzter Minute platzen, als sich kurz vor Abholung des Fahrzeuges der Vermieter meldete und auf einen angeblichen technischen Defekt hinwies. Das AG Bielefeld hat den Vermieter nun zum Schadensersatz, nämlich zur Erstattung der (erheblichen!) Mehrkosten einer Ersatzanmietung verurteilt.

Vermieter sagt ab und hilft nicht weiter

Statt nach der Absage Alternativfahrzeuge anzubieten, wie sogar vertraglich vereinbart, kam es aber zu atmosphärischen Störungen zwischen meinen Mandanten und dem Vermieter, der dann die Mithilfe vollkommen einstellte. Meine Mandanten mussten also binnen kürzester Zeit ein passendes Fahrzeug für ihren Urlaub finden, mitten in der Nebensaison, in der nur wenige Vermieter überhaupt ihre Fahrzeuge anbieten und das auch mit einer wintergeeigneten Ausstattung, die nur wenige Vermieter anbieten. Das Ergebnis nach dem Vergleich diverser Angebote war happig: Über 1.600 € mussten sie für das Ersatzfahrzeug zahlen. Der Vermieter stellte nochmals auf stur und wollte nicht erstatten, sodass ich hinzugezogen wurde.

AG Bielefeld: Vermieter muss Mehrkosten tragen

Recht früh war klar: Ein Schadensersatzanspruch besteht. Unseren Mandanten warf der Vermieter aber vor, nicht den Schaden gering gehalten zu haben. In Anbetracht der vielen – von uns auch vorgelegten – eingeholten Angebote ist das schlicht dreist.
Das AG Bielefeld findet für das Vorgehen des Vermieters, der schon verzögert den Mietpreis der Ausgangsbuchung erstattete und im Klageverfahren nicht einmal einen Teil der Mehrkosten ersetzte, klare Worte:

„Nach der Überzeugung des Gerichts hat die Klägerin letztlich unter den gegebenen widrigen Umständen in der Kürze der Zeit und ohne Unterstützung der ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzenden Beklagten, die bezeichnender Weise nicht einmal den nach eigener Berechnung ermittelten Schaden von 651,96 € erstattet hat, das nach ihren Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten günstigste Angebot in Anspruch genommen.“

Fazit

Fällt Ihr Mietfahrzeug aus, ist Ihr Vermieter weiter dazu verpflichtet, ihnen ein adäquates Fahrzeug zu beschaffen, und sei es durch eine Ersatzanmietung. Erfolgt das nicht, muss dieser Ihnen den dadurch entstehenden Schaden in der Regel ersetzen. Hier sollten aber Bemühungen dokumentiert werden, den Schaden gering zu halten. Sollten auch Sie Probleme mit einem Wohnmobilvermieter haben, stehe ich gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

AG Bielefeld, Urt. v. 17.10.2025, 402 C 34/25

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