Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Fluggastrechte

Wie Legaltechs Verbraucher bei Fluggastrechten in die Irre führen

Wie Verbraucher bei Fluggastrechte-Dienstleistern teils in die Irre geführt werden, wenn sie eine belastbare Auskunft zur Rechtslage suchen.

Immer wieder lese ich in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook: „Schau doch mal bei xxxx nach, ob Du hier eine Entschädigung bekommst!“ Dieser Tipp ist zumindest bei einigen bedeutenden Dienstleistern keine gute Idee.

Suche nach einfachen Fällen

Diese Dienstleister sind meist nur auf die einfachen Fälle aus, quasi das Strohfeuer der Fluggastrechte. Ist ein Fall relativ eindeutig, wird eine Entschädigung in Aussicht gestellt, um den Verbraucher zur Auftragserteilung zu bewegen. Die zum Teil horrenden Abzüge von der Ausgleichszahlung von teilweise fast 50% der Ausgleichssumme halte ich bei klaren Fällen aber schlicht für unverschämt.

Ablehnung „fummeliger“ Fälle

Fälle, die entweder in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht etwas Aufwand erfordern, werden von den Dienstleistern abgelehnt. Das wird aber zum Teil nicht offen kommuniziert. Aus meinem Kundenkreis wurde mir zum Beispiel ein Fall zugetragen, bei dem es um einen Flug einer ausländischen Airline nach Deutschland ging. Der Flug wurde annulliert, da das Personal an der Sicherheitskontrolle streikte. Der Dienstleister airhelp informierte die Fluggäste, die den Flug dort eingaben, wie folgt:

Aussage von airhelp, dass keine Ausgleichsleistung geschuldet ist.

Zutreffende Bewertung: Ausgleichsleistung geschuldet

Ich halte den Fall nicht für aussichtslos. Grundsätzlich gibt es keinen Grund, warum Flüge nach (!) Deutschland gestrichen werden müssen, wenn das Sicherheitspersonal streikt. Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen, weil die abgehenden Flüge vermutlich ziemlich leer durchgeführt werden müssten, wäre dies erklärbar, das ist aber kein Grund für eine entschädigungsfreie Annullierung. Verbraucher verlassen sich auf diese zum Teil recht oberflächlichen und vermutlich eher an den Interessen des Anbieters orientierten „Prüfungen“ und nehmen sie für bare Münze. Richtiger wäre es, hier dem Passagier offen mitzuteilen, dass die Rechtslage nicht abschließend geprüft wurde, statt hier zu behaupten, es bestünde kein Anspruch.

Weiterer Fall: Anerkenntnis nach Klage

Das ist kein Einzelfall. Mir liegt ein anderer Fall vor, in dem Airhelp die Betreuung ablehnte:

Auch hier hat man es sich möglicherweise zu einfach gemacht, denn auf unsere Klage hin erging ein Anerkenntnisurteil gegen Easyjet:

Wie also sollten Fluggäste richtig vorgehen? Entweder Sie prüfen selbst, ob eine Ausgleichsleistung zu zahlen ist. Alternativ nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Erstberatung, um die Eckdaten Ihrer Flugunregelmäßigkeit von einem Fluggastrechteprofi prüfen zu lassen.

Betroffen? Kostenlose Erstberatung

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