Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Allgemeines

Verlangt Lufthansa wirklich für Sitzplätze nachträglich Geld?

Lufthansa verlangt neu eine Reservierungsgebühr für Sitzplätze auch für bestehende Buchungen – Erstattungsanspruch von Reisenden

Auf der Suche nach Mehreinnahmen wird die frühere 5-Sterne-Airline immer kreativer. Schlechteres (oder gar kein) Catering, striktere Loungezugangs- und Gepäckregeln und nun: Die kostenfreie Sitzplatzwahl im Economy-Light Tarif im Checkinprozess auf der regelmäßig recht teuren Langstrecke. Diese gibt es ab dem 13. August 2024 bei Lufthansa, Swiss und Austrian im Economy Light-Tarif nur noch für Statuskunden, alle anderen Fluggäste müssen offenbar bezahlen, wie Travel-Dealz.de berichtet.

Auch Bestandsbuchungen betroffen

Was meine Aufmerksamkeit erreicht hat: Auch Bestandsbuchungen sollen von dieser Änderung betroffen sein, wie Travel-Dealz.de berichtet. Eine solche nachträgliche Änderung der zugesagten Leistungen ohne Zustimmung des Buchenden halte ich für rechtswidrig. Passagiere, die für die Sitzplatzwahl bezahlen müssen, haben daher voraussichtlich einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

Musterschreiben

Reisende sollten bei Ihrem Vertragspartner die Erstattung geltend machen, z.B. mit folgendem Muster

Imprint@lufthansa.com oder impressum@austrian.com oder contactus@swiss.com

Betreff: Erstattung Sitzplatzauswahl

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei unserer Buchung PNR xxxx war die kostenfreie Sitzplatzauswahl Vertragsbestandteil, gleichwohl haben wir beim Checkin hier xxx € zahlen müssen. Wir fordern Sie zur Erstattung binnen sieben Tagen auf, dies an: IBAN xxxx

Mit freundlichen Grüßen
Name der Buchenden Person


Fazit

Die Lufthansa-Gruppe geht immer dreister vor, um aus Fluggästen den letzten Cent herauszuquetschen. Wie man sich noch ernsthaft von Billigfliegern unterscheiden will, deren Konzept man in weiten Teilen kopiert hat, bleibt mir ein Rätsel.

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