Eine Welle von Anfragen erreicht mich heute, offenbar hat sich Eurowings auf seiner exotischen Langstrecke nach Dubai überlegt, den Flughafen zu wechseln. Statt den Hauptflughafen des Emirates Dubai International (DXB) anzufliegen, sollen Passagiere nun nach und von Dubai World Central (DWC fliegen. Ob Kostengründe zu dieser Verlegung geführt haben, kann ich nur mutmaßen.
Die Nachteile für Passagiere sind erheblich. Die Flughäfen liegen rund 61 Kilometer und 45 Minuten mit dem PKW auseinander. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ergibt sich eine gut zweistündige Odyssee mit Umstieg. Für Passagiere, die Wert auf einen Direktflug gelegt haben, ist das eine gravierende Enttäuschung. Auch wer nicht zum Flughafen DXB (z.B. für einen Mietwagen) muss, liegt weit entfernt vom pulsierenden Zentrum, der Flughafen DWC ist lediglich für „Palme“ ein guter Ausgangspunkt. Dazu werden Business Class-Passagiere und Statuskunden auf die solide Lufthansa-Lounge am Flughafen DXB verzichten müssen.
Recht auf Beförderung nach DXB?
Dass die Änderung des Zielflughafens und damit der Flugplanung eine Annullierung im Sinne der EU-FluggastrechteVO 261/2004/EG darstellt, dürfte auch Eurowings nicht bestreiten. Die Frage sind die Folgen für Passagiere.
Viele Anfragen erhalte ich zum Thema Ersatzbeförderung. Lässt sich also einfach eine Beförderung mit einer anderen seriösen Airline verlangen? Das werden vermutlich Gerichte in den nächsten Monaten klären müssen.
Erstattung
Sehr sicher dürften Fluggäste ein Recht auf Erstattung der vollständigen Flugscheinkosten haben, somit sind die teils günstig gebuchten Tickets nun „flexibel“ erstattbar.
Ausgleichsleistung
Die Ausgleichsleistung dürfte nur bei kurzfristigen Änderungen weniger als 14 Tage vor Abflug in Betracht kommen und nur dann, wenn es zur Ankunftsverspätung am Flughafen DXB von mehr als zwei Stunden kommt.
Mehrkosten für Transfer
Die Mehrkosten für den Transfer zum richtigen Flughafen muss Eurowings in jedem Fall erstatten. Darüber informiert Eurowings sogar, was mich sehr überrascht hat.
Minderung des Werklohns
Ggf. kommt auch eine Minderung des Werklohns in Betracht, weil z.B. für Business Class Passagiere oder Statuskunden keine gleichwertige Lounge in DWC vorhanden ist.
Fazit
Die Flughafenänderung dürfte Eurowings einigen Ärger bereiten. Sind auch Sie betroffen, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.